Tarifliste
Weitere Informationen
Bedarfsabklärung KLV und Aufwandabklärung HWL
Vor jedem neuen Einsatz sowie bei Veränderung der Betreuungssituation bespricht eine Pflegefachperson mit Ihnen und Ihren Angehörigen zuhause den inhaltlichen und zeitlichen Hilfe- und Pflegebedarf. Die Krankenkassen setzen diese Bedarfsabklärung sowie die ärztliche Verordnung für Vergütungen an Sie voraus.
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Begrenzung der Pflegestunden
Die Krankenkassen vergüten bei ausgewiesenem Bedarf anteilig die Kosten für 60 Langzeit-Pflegestunden pro Quartal. Bei Überschreitung dieses Zeitbudgets kann die Krankenversicherung eine detaillierte Überprüfung des Bedarfs verlangen und die Rückvergütung begrenzen.
Akut- und Übergangspflege wird max. 14 Tage im Anschluss an einen Spitalaufenthalt vergütet. Sofern vom Arzt verordnet.
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Einsätze der Spitex Mitarbeitenden
Die Einsätze werden nach Möglichkeit innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens durchgeführt. Es werden verschiedene Mitarbeitende bei Ihnen eingesetzt. Aufwendige Betreuungen sowie Ausbildung machen zuweilen Einsätze zu zweit und das Anschaffen von Hilfsmitteln erforderlich.
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Umtriebsentschädigung
Die Einsätze müssen spätestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Andernfalls wird eine Umtriebsentschädigung verrechnet. Diese wird gemäss der geplanten Zeit abgerechnet. Ausnahme: medizinische Notfälle.
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Rechnung für Spitex Leistungen
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Die krankenkassenpflichtigen Leistungen werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Nichtkassenpflichtige Leistungen werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt.
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Zahlungen der Spitex Leistungen
Bei finanziellen Engpässen unterstützen die Spitex Mitarbeitenden Sie bei der Suche nach Lösungen. Ihre Anfragen werden vertraulich behandelt.