Tarifordnung / Allgemeine Informationen
Spitex Leistungen gemäß Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV Art.7, Absatz 2) sind kassenpflichtig und erfordern eine ärztliche Verordnung.
Kostenbeteiligung Klient / Klientin:
Fr. 7.65/Tag plus Selbstbehalt und Jahresfranchise
Keine Kostenbeteiligung:
- Akut- und Übergangspflege
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Die Einsatzzeiten: Montag bis Sonntag 08.00 Uhr – 22.00 Uhr / Nacht - Pikettdienst
Hauswirtschaftliche Leistungen fallen nicht unter die obligatorische Krankenversicherung. Die Tarife sind subventioniert und richten sich nach den Vorgaben der Gemeinde Zollikon und der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.
Die Einsatzzeiten: Montag bis Freitag 08.00 Uhr - 17.00 Uhr
Am Wochenende bei dringendem Bedarf in eingeschränktem Rahmen.
Alle aufgeführten Preise „Pflege“ verstehen sich pro Stunde, gerundet wird auf die nächsten 5 Minuten (mind. 10 Minuten pro Einsatz)
Leistungen Pflege nach KLV |
pro Std. |
Abklärung und Beratung* | Fr. 76.90 |
Untersuchung und Behandlung | Fr. 63.00 |
Grundpflege | Fr. 52.60 |
Akut- und Übergangspflege nach KLV | pro Std. |
Abklärung und Beratung* | Fr. 121.20 |
Untersuchung und Behandlung | Fr. 119.25 |
Grundpflege | Fr. 105.60 |
*inkl. Telefon mit Klienten, Angehörigen, Arzt
Alle aufgeführten Preise „Hauswirtschaft“ verstehen sich pro Stunde, gerundet wird auf die nächsten 15 Minuten (mind. 15 Minuten pro Einsatz)
Leistungen Hauswirtschaft | ||
Abklärung und Aufwandüberprüfung HWL | Fr. 45.00 | |
Hauswirtschaftliche Leistungen inklusive auswärtige Besorgungen & andere Spitexleistungen |
Mitglieder Spitex Verein |
Nicht Mitglieder |
Fr. 39.00 | Fr. 41.00 |
Eine Tarifreduktion beim Bezug von Ergänzungsleistungen oder in Härtefällen ist möglich, melden Sie sich bei der Betriebsleitung
Weitere Leistungen / Pauschalen | |
Pauschale und Wiederaufnahme | Fr. 40.00 |
Pauschale Schlüsselverwaltung | Fr. 10.00 |
Krankenmobilien Miete / Kauf | auf Anfrage |
Grundgebühr inkl. Pauschale Endreinigung | Fr. 38.00 |
Pauschale Wartung KM (nach Mietdauer 3 Mt.) | Fr. 20.00 |
Weitere Informationen
Bedarfsabklärung KLV und Aufwandabklärung HWL
Vor jedem neuen Einsatz sowie bei Veränderung der Betreuungssituation bespricht eine Pflegefachperson mit Ihnen und Ihren Angehörigen zuhause den inhaltlichen und zeitlichen Hilfe- und Pflegebedarf. Die Krankenkassen setzen diese Bedarfsabklärung sowie die ärztliche Verordnung für Vergütungen an Sie voraus.
Begrenzung der Pflegestunden
Die Krankenkassen vergüten bei ausgewiesenem Bedarf anteilig die Kosten für 60 Langzeit-Pflegestunden pro Quartal. Bei Überschreitung dieses Zeitbudgets kann die Krankenversicherung eine detaillierte Überprüfung des Bedarfs verlangen und die Rückvergütung begrenzen.
Akut- und Übergangspflege wird max. 14 Tage im Anschluss an einen Spitalaufenthalt vergütet. Sofern vom Arzt verordnet.
Einsätze der Spitex Mitarbeitenden
Die Einsätze werden nach Möglichkeit innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens durchgeführt. Es werden verschiedene Mitarbeitende bei Ihnen eingesetzt. Aufwendige Betreuungen sowie Ausbildung machen zuweilen Einsätze zu zweit und das Anschaffen von Hilfsmitteln erforderlich.
Umtriebsentschädigung
Die Einsätze müssen spätestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Andernfalls wird eine Umtriebsentschädigung von Fr. 40.00 verrechnet. Ausnahme: medizinische Notfälle.
Rechnung für Spitex Leistungen
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Die krankenkassenpflichtigen Leistungen werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Nichtkassenpflichtige Leistungen werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt.
Zahlungen der Spitex Leistungen
Bei finanziellen Engpässen unterstützen Sie die Spitex Mitarbeitenden bei der Suche nach Lösungen. Ihre Anfragen werden vertraulich behandelt.