Allgemeine Informationen

Spitex Leistungen gemäß Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV Art.7, Absatz 2) sind kassenpflichtig und erfordern eine ärztliche Verordnung.

Kostenbeteiligung Klient / Klientin:
Fr. 8.-/Tag plus Selbstbehalt und Jahresfranchise

Keine Kostenbeteiligung:

  • Akut- und Übergangspflege
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
  • Rentenbezüger (IV / UV / MV)

Die Einsatzzeiten: Montag bis Sonntag 08.00 – 22.00 Uhr /  Nacht - Pikettdienst

Hauswirtschaftliche Leistungen fallen nicht unter die obligatorische Krankenversicherung. Die Tarife sind subventioniert und richten sich nach den Vorgaben der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.

Die Einsatzzeiten: Montag bis Freitag 08.00-17.00 Uhr
Am Wochenende bei dringendem Bedarf in eingeschränktem Rahmen.

Leistungen Pflege nach KLV Art7

pro Std.,gerundet
auf ¼-Stunde

Abklärung und Beratung*

Fr. 73.25

Untersuchung und Behandlung 

Fr. 65.15

Grundpflege

 

Fr. 52.45

Akut- und Übergangspflege nach KLV

pro Std.,gerundet
auf ¼-Stunde

Abklärung und Beratung*

Fr. 121.20

Untersuchung und Behandlung 

Fr. 119.25

Grundpflege

 

Fr. 105.60

*inkl. Telefon mit Klienten, Angehörigen, Arzt

Leistungen Hauswirtschaft HWL

Abklärung und Aufwandüberprüfung HWL 

Fr. 42.–

Hauswirtschaftliche Leistungen
inklusive auswärtige Besorgungen
& andere Spitexleistungen

Mitglieder
Spitex Verein
Übrige

Fr. 40.–

Fr. 42.–

Eine Tarifreduktion beim Bezug von Ergänzungsleistungen oder in Härtefällen ist möglich, melden Sie sich bei der Betriebsleitung

Weitere Leistungen

Fußpflege nach Zeitaufwand      

Fr. 75.00 / Std

Krankenmobilien Miete / Kauf 

Preis auf Anfrage

Endreinigung KM Pauschale             

Fr.13.00

Pflegematerialien 

Preis auf Anfrage

Pflegematerial_2012.pdf

Pflegematerial

10.2 K

Krankenmobilien_2012.pdf

Krankenmobilien

9.3 K

fusspflege.pdf

Fusspflege

52 K

 

 

Weitere Informationen

Bedarfsabklärung KLV und Aufwandabklärung HWL

Vor jedem neuen Einsatz sowie bei Veränderung der Betreuungs-situation bespricht eine Pflegefachperson mit Ihnen und Ihren Angehörigen zuhause den inhaltlichen und zeitlichen Hilfe- und Pflegebedarf. Die Krankenkassen setzen diese Bedarfs-abklärung sowie die ärztliche Verordnung für Vergütungen an Sie voraus.

Begrenzung der Pflegestunden

Die Krankenkassen vergüten bei ausgewiesenem Bedarf anteilig die Kosten für 60 Langzeit-Pflegestunden pro Quartal. Bei Überschrei-tung dieses Zeitbudgets kann die Krankenversicherung eine detaillierte Überprüfung des Bedarfs verlangen und die Rück-vergütung begrenzen.
Akut- und Übergangspflege wird max. 14 Tage im Anschluss an einen Spitalaufenthalt vergütet.

Einsätze der Spitex Mitarbeitenden

Die Einsätze werden nach Möglichkeit innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens durchgeführt. Es werden  verschiedene Mitarbeitende bei Ihnen eingesetzt. Aufwendige Betreuungen sowie Ausbildung machen zuweilen Einsätze zu Zweit erforderlich.

Umtriebsentschädigung

Die Einsätze müssen spätestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Andernfalls wird eine Umtriebsentschädigung von Fr. 40.- verrechnet. Ausnahme: medizinische Notfälle.

Rechnung für Spitex Leistungen

Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise oder nach Abschluss der Betreuung.

Zahlungen der Spitex Leistungen

Bei finanziellen Engpässen unterstützen Sie die Spitex Mitarbeitenden bei der Suche nach Lösungen. Ihre Anfragen werden vertraulich behandelt.