Allgemeine Informationen
Spitex Leistungen gemäß Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV Art.7, Absatz 2) sind kassenpflichtig und erfordern eine ärztliche Verordnung.
Die Einsatzzeiten: Montag bis Sonntag 08.00 – 22.00 Uhr / Nacht - Pikettdienst | ||
Hauswirtschaftliche Leistungen fallen nicht unter die obligatorische Krankenversicherung. Die Tarife sind subventioniert und richten sich nach den Vorgaben der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich. Die Einsatzzeiten: Montag bis Freitag 08.00-17.00 Uhr | ||
Leistungen Pflege nach KLV Art7 | pro Std.,gerundet | |
Abklärung und Beratung* | Fr. 73.25 | |
Untersuchung und Behandlung | Fr. 65.15 | |
Grundpflege |
| Fr. 52.45 |
Akut- und Übergangspflege nach KLV | pro Std.,gerundet | |
Abklärung und Beratung* | Fr. 121.20 | |
Untersuchung und Behandlung | Fr. 119.25 | |
Grundpflege |
| Fr. 105.60 |
*inkl. Telefon mit Klienten, Angehörigen, Arzt | ||
Leistungen Hauswirtschaft HWL | ||
Abklärung und Aufwandüberprüfung HWL | Fr. 42.– | |
Hauswirtschaftliche Leistungen | Mitglieder | Übrige |
Fr. 40.– | Fr. 42.– | |
Eine Tarifreduktion beim Bezug von Ergänzungsleistungen oder in Härtefällen ist möglich, melden Sie sich bei der Betriebsleitung | ||
Weitere Leistungen | ||
Fußpflege nach Zeitaufwand | Fr. 75.00 / Std | |
Krankenmobilien Miete / Kauf | Preis auf Anfrage | |
Endreinigung KM Pauschale | Fr.13.00 | |
Pflegematerialien | Preis auf Anfrage | |
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Pflegematerial |
10.2 K |
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Krankenmobilien |
9.3 K |
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Fusspflege |
52 K |
Weitere Informationen
Bedarfsabklärung KLV und Aufwandabklärung HWL
Vor jedem neuen Einsatz sowie bei Veränderung der Betreuungs-situation bespricht eine Pflegefachperson mit Ihnen und Ihren Angehörigen zuhause den inhaltlichen und zeitlichen Hilfe- und Pflegebedarf. Die Krankenkassen setzen diese Bedarfs-abklärung sowie die ärztliche Verordnung für Vergütungen an Sie voraus.
Begrenzung der Pflegestunden
Die Krankenkassen vergüten bei ausgewiesenem Bedarf anteilig die Kosten für 60 Langzeit-Pflegestunden pro Quartal. Bei Überschrei-tung dieses Zeitbudgets kann die Krankenversicherung eine detaillierte Überprüfung des Bedarfs verlangen und die Rück-vergütung begrenzen.
Akut- und Übergangspflege wird max. 14 Tage im Anschluss an einen Spitalaufenthalt vergütet.
Einsätze der Spitex Mitarbeitenden
Die Einsätze werden nach Möglichkeit innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens durchgeführt. Es werden verschiedene Mitarbeitende bei Ihnen eingesetzt. Aufwendige Betreuungen sowie Ausbildung machen zuweilen Einsätze zu Zweit erforderlich.
Umtriebsentschädigung
Die Einsätze müssen spätestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Andernfalls wird eine Umtriebsentschädigung von Fr. 40.- verrechnet. Ausnahme: medizinische Notfälle.
Rechnung für Spitex Leistungen
Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise oder nach Abschluss der Betreuung.
Zahlungen der Spitex Leistungen
Bei finanziellen Engpässen unterstützen Sie die Spitex Mitarbeitenden bei der Suche nach Lösungen. Ihre Anfragen werden vertraulich behandelt.

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